Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaften
1. Vertragsschluss
1.1 Beim Online-Vertragsschluss über unsere Website stellt das Anklicken der Schaltfläche „Jetzt Mitglied werden/ Kauf“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Bestätigung durch die LFG Pilates GmbH. Beim Online-Vertragsschluss gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht, auf das bei Vertragsabschluss gesondert hingewiesen wird.
1.2 Das Mitglied ist verpflichtet, uns jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, etc.) unverzüglich mitzuteilen.
2. Leistungsumfang
2.1 Das Mitglied ist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtungen und Clubräume und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung berechtigt.
2.2 Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden. Sofern wir freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Mitglieds, diese nutzen zu können. Wir werden unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behalten uns vor, diese ganz oder teilweise einzustellen. Wir werden die Mitglieder innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten.
3. Credit Buchung
3.1 Nach Abschluss der Mitgliedschaft werden dem Mitglied die von ihm gewählte Anzahl von Credits (je Mitgliedschaftsmodell) in seinem Kundenkonto gutgeschrieben. Diese dienen als Nachweis einer aktiven Mitgliedschaft und zur Buchung der Klassen. Ein Credit berechtigt den Zugang zu einem Kurs. Die Credits dürfen nur von dem Mitglied oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich verwendet und nicht Dritten überlassen werden. Das Buchen der Klassen erfolgt selbständig. Die Credits werden zum Abbuchungstag für einen Monat aktiviert und verfallen nach Ablauf des Monats automatisch.
3.2 Das Kundenkonto kann durch das Hinterlegen der Zahlungsmodalitäten auch als Zahlungsmittel für den Retail und sonstige Produkte/ Leistungen in unseren Clubräumen genutzt werden.
4. Stornierung von Buchungen
4.1 Eine Stornierung, welche die festgelegte Stornierungsfrist nicht einhält, gilt als Spätabsage. Spätabsagen führen zu einem Verfall des Credits oder der Berechnung einer Gebühr. Eine Erstattung ist ausgeschlossen.
4.2 Wenn das Mitglied zu einem gebuchten Kurs nicht erscheint (No-Show), führt das zu einem Verfall des Credits oder der Berechnung einer Gebühr. Eine Erstattung ist ausgeschlossen.
4.3 Wenn das Mitglied einen gebuchten Kurs während der Teilnahme abbricht, wird der Kurs bzw. die Trainingseinheit trotzdem von dem Stundenkonto abgezogen und berechnet. Eine Erstattung ist ausgeschlossen.
4.4 Sollte das Mitglied unverschuldet keine Möglichkeit haben, eine Class vorher abzusagen, so kann das Mitglied einen Antrag auf Kulanz bei der Clubleitung stellen, dass der Kurs von den Credits nicht abgezogen/ berechnet wird.
5. Pünktliches Erscheinen
5.1 Der Nutzer ist verpflichtet, sich pünktlich vor Beginn der gebuchten Class im Studio einzufinden. Im Fall eines verspäteten Erscheinens behält sich die LFG Yoga GmbH vor, den Platz an einen anderen Teilnehmenden zu vergeben, das Stundenkontingent zu belasten und eine Teilnahme an der Class zu verweigern.
5.2 Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht. Im Einzelfall entscheiden die Mitarbeiter der LFG Yoga GmbH, ob ein Zutritt noch gestattet ist.
6. Pünktliches Erscheinen
6.1 Eine vertragliche Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises oder einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen berufsbedingten Auslandsaufenthalt möglich. Die Ruhezeit beträgt mindestens einen vollen Vertragsmonat (bei Vorlage einer Bescheinigung über diesen Mindestzeitraum), maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Die vom Mitglied eingereichten Unterlagen werden vom Unternehmen nicht gespeichert, sondern lediglich vom Mitarbeiter eingesehen, es werden auch keine Kopien der Unterlagen vom Mitarbeiter angefertigt. Ebenso wenig werden vom Mitarbeiter Eintragungen in den Systemen gemacht, welche Krankheiten vom Arzt attestiert wurden.
6.2 Jedem Mitglied steht es frei, auch ohne die in Ziffer 6.1 genannten Gründe zweimal jährlich eine vertragliche Ruhezeit für jeweils maximal einen Monat zu beantragen.
6.3 Beginn und Dauer der vertraglichen Ruhezeit ist der LFG Yoga GmbH durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit, ggf. unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist ausnahmslos nicht möglich.
6.4 Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse, Onlineklassen und Outdoor-Angebote nicht genutzt werden. Jede Pause ist ausnahmslos vertragsverlängernd. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der beanspruchten Ruhemonate, solange sich das Mitglied noch in der Grundlaufzeit befindet.
7. Zahlung
7.1 Befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für drei Monate entspricht, in Verzug, sind wir berechtigt, die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.
7.2 Das Mitglied darf nur aufrechnen (i) mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie (ii) mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn das Mitglied diese Absicht mindestens einen Monat vor der Fälligkeit in Textform angezeigt hat.
7.3. Bei Entzug des SEPA-Lastschriftmandats wird der in der Grundlaufzeit zu entrichtende Beitrag abzüglich der schon eingezogenen Zahlung fällig.
8. Die Mitgliedschaftsvereinbarung
Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist nach Ablauf der Grundlaufzeit und unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist von einem Monat zum nächsten Zahlungslauf ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
9. Haftung
9.1 Wir haften vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.
10. Hausordnung
10.1 Wir sind berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweiligen Clubräume aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Die Hausordnung wird im Club jedem Kunden durch Aushang zur Kenntnis gebracht.
10.2 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.
11. Änderungen dieser AGB
Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Wir werden das Mitglied in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werden wir das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.
12. Verbraucherstreitbeteiligung
Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen und nehmen daher an einem solchen Verfahren nicht teil. Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen uns und den Mitgliedern verarbeiten wir als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und-beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten der Mitglieder. Sofern uns ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Wir verarbeiten sämtliche personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Mitglieder entnommen werden.
Buchungsregelung
1. Der Nutzer ist verpflichtet, sich pünktlich vor Beginn der gebuchten Class im Studio einzufinden. Im Fall eines verspäteten Erscheinens behält sich Club Pilates vor, den Platz an einen anderen Teilnehmenden zu vergeben, das Stundenkontingent zu belasten und eine Teilnahme an der Class zu verweigern.
2. Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht. Im Einzelfall entscheiden die Mitarbeiter von Club Pilates, ob ein Zutritt noch gestattet ist. Ein Zutritt, der später als 10 Minuten nach Kursbeginn erfolgt, ist jedoch ausgeschlossen.
Stornierung von Buchungen
1. Eine Stornierung, welche die festgelegte Stornierungsfrist nicht einhält, gilt als Spätabsage. Spätabsagen führen zu einem Verfall des Credits oder der Berechnung einer Gebühr. Eine Erstattung ist ausgeschlossen.
2. Wenn das Mitglied zu einem gebuchten Kurs nicht erscheint (No-Show), führt das zu einem Verfall des Credits oder der Berechnung einer Gebühr. Eine Erstattung ist ausgeschlossen.
3. Wenn das Mitglied einen gebuchten Kurs während der Teilnahme abbricht, wird der Kurs bzw. die Trainingseinheit trotzdem von dem Stundenkonto abgezogen und berechnet. Eine Erstattung ist ausgeschlossen.
4. Sollte das Mitglied unverschuldet keine Möglichkeit haben, eine Class vorher abzusagen, so kann das Mitglied einen Antrag auf Kulanz bei der Clubleitung stellen, dass der Kurs von den Credits nicht abgezogen/ berechnet wird.
Pausenregelung
1. Eine vertragliche Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises oder einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen berufsbedingten Auslandsaufenthalt möglich. Die Ruhezeit beträgt mindestens einen vollen Vertragsmonat (bei Vorlage einer Bescheinigung über diesen Mindestzeitraum), maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Die vom Mitglied eingereichten Unterlagen werden vom Unternehmen nicht gespeichert, sondern lediglich vom Mitarbeiter eingesehen, es werden auch keine Kopien der Unterlagen vom Mitarbeiter angefertigt. Ebenso wenig werden vom Mitarbeiter Eintragungen in den Systemen gemacht, welche Krankheiten vom Arzt attestiert wurden.
2. Jedem Mitglied steht es frei, auch ohne die in Ziffer 6.1 genannten Gründe zweimal jährlich eine vertragliche Ruhezeit für jeweils maximal einen Monat zu beantragen.
3. Beginn und Dauer der vertraglichen Ruhezeit ist der LFG Yoga GmbH durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit, ggf. unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist ausnahmslos nicht möglich.
4. Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse, Onlineklassen und Outdoor-Angebote nicht genutzt werden. Jede Pause ist ausnahmslos vertragsverlängernd. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der beanspruchten Ruhemonate, solange sich das Mitglied noch in der Grundlaufzeit befindet.